Ambulante Betreuung

Begleiten

 „Was du mir sagst, das vergesse ich. Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich. Was du mich tun lässt, das verstehe ich.“
Konfuzius

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen – Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel um eine Betreuung im Alltag sicherzustellen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.

Gut zu wissen...

Ab 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.
Zu den Angeboten zählen
• Betreuungsangebote,
• Angebote zur Entlastung von Pflegenden und
• Angebote zur Entlastung im Alltag.
Wer zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Betreuung und Entlastungsleistungen.
Diese erhalten Sie auf Antrag von der Pflegekasse. 

Entlasten

• Pflegende Angehörigen eine Zeit der Entlastung ermöglichen
• Förderung der Bewegung, wenn die Wohnung verlassen werden kann
• Förderung der vorhandenen Fähigkeiten durch Beschäftigungsangebote 

Weitere Informationen auf Anfrage